ULTRASCHALLEISTUNGEN

Routine-Ultraschall: 3 Ultraschalluntersuchungen inklusive erweiterter Basisultraschall in der 20. Schwangerschaftswoche.

Wir bieten 3D-Ultraschall im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und als Zusatzleistung bei günstiger Lage des Kindes an.

Dieses Verfahren wird zur genaueren Beurteilung der kindlichen Versorgung eingesetzt. Von der Krankenkasse wird diese Untersuchung bei Auffälligkeiten bei den normalen Ultraschalluntersuchungen (Verdacht auf Mangelernährung) übernommen.

Natürlich bieten wir dieses Verfahren bei tastbaren Befunden in der Brust oder Achselhöhle, im Rahmen der Tumornachsorge oder als individuelle Gesundheitsleistung auf Wunsch, an, um eine bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Bei der vaginalen Ultraschalluntersuchung können die Harnblase, die Eierstöcke und die Gebärmutter noch genauer als bei der Tastuntersuchung beurteilt werden. Wir führen diese Untersuchung bei Beschwerden jederzeit durch und natürlich als Zusatzleistung auf Wunsch der Patientin. Auch nach Krebserkrankungen im Unterleib dient dieses Verfahren der Nachsorge.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem 20. Lebensjahr die jährliche Krebsvorsorge der Frau. Hierbei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und Gebärmutter und Eierstöcke abgetastet. Der Abstrich wird in einem Labor auf Zellveränderungen oder Entzündungen untersucht.

Bei Frauen ab 35 erfolgt das sogenannte Co-Testing. Zusätzlich zur jährlichen Kontrolle durch eine Tastuntersuchung erfolgt alle 3 Jahre ein Zellabstrich des Gebärmutterhalses sowie eine Testung auf Humane Papillomviren. Diese Infektion stellt einen Risikofaktor für Gebärmutterhalskrebs dar.

Falls Sie weiterhin einen jährlichen Abstrich wünschen, um sich sicherer zu fühlen, bieten wir diesen gerne als IGEL-Leistung an.

Bei allen Frauen, denen die Gebärmutter entfernt wurde, entfällt der Zellabstrich.

Ab dem 30. Lebensjahr erfolgt zusätzlich die Untersuchung der Brüste und Achselhöhlen.

Frauen ab dem 50. Lebensjahr empfehlen wir zusätzlich die Teilnahme an der Darmkrebsvorsorge. Diese besteht aus der jährlichen Untersuchung des Enddarmes und einem Stuhltest auf verborgenes Blut.

Mit 55 Jahren empfehlen wir die Überweisung zu einer Darmspiegelung. Hier wird der Dickdarm untersucht und evtl. kleine Polypen entfernt, die eine Gefahr für die Entstehung von Darmkrebs darstellen. Falls man dies nicht wünscht, wird der Stuhltest alle 2 Jahre weiter geführt.

Zur Brustkrebsvorsorge erfolgt zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Eine Einladung hierzu erhalten Sie von automatisch.

Gerne bieten wir Ihnen zur Verbesserung Ihrer eigenen Sicherheit zusätzliche Ultraschalluntersuchungen von Gebärmutter und Eiserstöcken sowie einen Brustultraschall als Selbstzahlerleitung (IGEL) an.

Sowohl in der Pubertät als auch mit den beginnenden Wechseljahren finden Veränderungen im Hormonhaushalt statt.

In der Pubertät können zum Beispiel Hautunreinheiten bis hin zu schwerer Akne, aber auch Zyklusunregelmässigkeiten und Schmerzen bei der Periode die jungen Frauen unter Umständen erheblich belasten. Diese können manchmal durch pflanzliche und/oder anthroposophische Mittel verbessert werden. Wenn zusätzlich Verhütungswunsch besteht ist eventuell die Verschreibung einer Mikropille sinnvoll.

Mit dem beginnenden Wechseljahren treten bei einigen Frauen Beschwerden wie Hitzewellen, Schweißausbrüche, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit und manchmal auch depressive Verstimmungen auf. Diese können eventuell durch pflanzliche Mittel deutlich gebessert werden. Es kann aber auch der Einsatz einer niedrig dosierten Hormonersatztherapie sinnvoll sein.

Wir beraten Sie gerne!

Bei symptomlosen jungen Frauen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bis zum 25. Geburtstag jährlich eine Urinuntersuchung auf Chlamydien.

Dies Bakterien werden sexuell übertragen und können unbehandelt zur Unfruchtbarkeit führen.

Bei Nachweis von Chlamydien im Morgenurin erfolgt eine Behandlung mit Antibiotika, um dies zu vehindern.

Heutzutage sind viele Verhütungsmittel verfügbar.

Die Kosten für Verhütungsmittel werden bei gesetzlich versicherten Frauen bis zum 22. Geburtstag von den Krankenkassen übernommen.

Gerne beraten wir Sie individuell über die für Sie geeignete Verhütungsmethode.

Frauen, die eine längerfristige Verhütung wünschen, können sich in unserer Praxis eine Kupferspirale oder eine hormonbeschichtete Spirale legen lassen.

Die Kupferspirale darf fünf Jahre liegenbleiben und ändert nichts am Monatszyklus. Sie ist vor allem für Frauen geeignet, die eine hormonfreie Verhütung wünschen.

Einer hormonbeschichtete Spirale darf-je nach Spiralentyp-3 bis 5 Jahre liegenbleiben und führt dazu, dass die Monatsblutungen kürzer und schwächer werden, zum Teil sogar fast komplett ausbleiben. Frauen mit starken Regelblutungen, Sportlerinnen die für ihre Wettkämpfe blutungsfrei sein wollen, aber auch jeder andere Frau die längerfristig sicher verhüten möchte ist mit dieser Spiralenart gut beraten.

Vor einer Spiraleneinlage erfolgt in der Praxis ein ausführliches Aufklärungsgespräch. Die letzte Krebsvorsorge sollte im Idealfall nicht länger als drei Monate her sein. Andernfalls wird durch eine vorherige Untersuchung einer Entzündung und/oder Zellveränderung am Muttermund ausgeschlossen.

Neben den Krebsvorsorgeuntersuchungen werden in unserer Praxis auch selbstverständlich  Tumornachsorgeuntersuchungen aller gynäkologischer Tumoren durchgeführt.

Nach einer Brustkrebserkrankung, Eierstockskrebs, Gebärmutterhalskrebs, Gebärmutterkörperkrebs oder nach einem Vulvacarzinom erfolgt die Tumornachsorge innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erkrankung alle drei Monate.

Im vierten und fünften Jahr verlängert sich das Untersuchung Intervall dann auf sechs Monate.

Durch schwere Erkrankungen, Todesfälle im Familien-oder Freundeskreis, Trennungen, Arbeitslosigkeit oder Ähnlichem können plötzlich psychische Probleme und Depressionen auftreten. In solchen Fällen helfen wir Ihnen gerne kurzfristig und versuchen, Ihnen bei Bedarf eine weitere Anlaufstelle zu vermitteln.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie planen, in nächster Zeit schwanger zu werden!

Gerne beraten wir Sie zur Nahrungsergänzungsmitteln bei Kinderwunsch außerdem ist es sinnvoll vor der Schwangerschaft den Impfschutz zu überprüfen und bei Bedarf Impflücken zu schließen.

Ist die monatliche Blutung ausgeblieben, melden Sie sich gern für die Durchführung eines Schwangerschaftstest in unserer Praxis. Ist der Test positiv ausgefallen, führen wir zur Bestätigung eine Ultraschalluntersuchung durch. Wird eine Schwangerschaft diagnostiziert, wird ein Mutterpass angelegt. Diesen sollte die Schwangere während der gesamten Schwangerschaft immer mit sich tragen, denn er enthält alle wichtigen Informationen. Zu Beginn der Schwangerschaft wird die Blutgruppe der Mutter bestimmt, ebenso eventuell ein Röteln Test und auf Wunsch ein HIV-Test durchgeführt. Die Mutterschaftsvorsorge in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft erfolgt alle vier Wochen. Falls Sie Beschwerden haben, können Sie sich natürlich jederzeit bei uns melden. Bei den Vorsorgeuntersuchungen erfolgt eine Kontrolle des Urins, des Blutdruckes und des Gewichtes.

Bei rh-negativen Schwangeren können durch einer Blutabnahme bei der werdenden Mutter kindliche Blutzellen isoliert und durch eine genetische Untersuchung der fetale Rhesusfaktor bestimmt werden. Dies sollte im Idealfall um die 16. SSW erfolgen.

Zusätzlich beinhaltet die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung drei Ultraschalluntersuchungen. Zwischen der 24.-28. Schwangerschaftswoche wird eine Überprüfung des mütterlichen Blutzuckers empfohlen. Hierzu wird in der Praxis eine Zuckerlösung zu sich genommen und nach 1 Stunde der Blutzucker im Blut überprüft.

Einen speziellen Schwerpunkt legen wir auf die Betreuung von Risikoschwangerschaften. Von einer Risikoschwangerschaft spricht man, wenn zum Beispiel eine Blutgerinnungsstörung der Mutter, ein Schwangerschaftszucker, ein erhöhter Blutdruck oder eine Mehrlingsschwangerschaft (z. B. Zwillinge) besteht.

Falls bei Ihnen schon vor der Schwangerschaft eine dieser Erkrankung besteht, sprechen Sie uns ruhig bei Kinderwunsch schon an.

Wir beraten Sie gerne!

Wird bei der Erstuntersuchung die Blutgruppe Rhesus negativ bei der Mutter festgestellt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse seit einiger Zeit die genetische Bestimmung des kindlichen Rh-Faktors aus dem mütterlichen Blut. Hierbei wird festgestellt, ob eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe bei der Mutter erfolgen sollte.

Bei bestimmten Risikokonstellationen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.7. 2022 auch eine genetische Untersuchung aus dem mütterlichen Blut, mit der eine Trisomie 13,18 und 21 beim Kind ab der 12. Schwangerschaftswoche mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Ultraschalluntersuchungen

Routine-Ultraschall: 3 Ultraschalluntersuchungen inklusive erweiterter Basisultraschall in der 20. Schwangerschaftswoche.

Wir bieten 3D-Ultraschall im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und als Zusatzleistung bei günstiger Lage des Kindes an.

Dieses Verfahren wird zur genaueren Beurteilung der kindlichen Versorgung eingesetzt. Von der Krankenkasse wird diese Untersuchung bei Auffälligkeiten bei den normalen Ultraschalluntersuchungen (Verdacht auf Mangelernährung) übernommen.

Natürlich bieten wir dieses Verfahren bei tastbaren Befunden in der Brust oder Achselhöhle, im Rahmen der Tumornachsorge oder als individuelle Gesundheitsleistung auf Wunsch, an, um eine bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Bei der vaginalen Ultraschalluntersuchung können die Harnblase, die Eierstöcke und die Gebärmutter noch genauer als bei der Tastuntersuchung beurteilt werden. Wir führen diese Untersuchung bei Beschwerden jederzeit durch und natürlich als Zusatzleistung auf Wunsch der Patientin. Auch nach Krebserkrankungen im Unterleib dient dieses Verfahren der Nachsorge.

In unserer Praxis werden alle Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommision im Robert-Koch-Institut (STIKO) Angeboten.

Besonders zu erwähnen ist die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs, bei Jugendlichen zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, im besonderen Fällen bis zum 26. Lebensjahr.

Die jährliche Grippeschutzimpfung wird allen Personen über 60, chronisch Kranken und Schwangeren ab dem 4. Schwangerschaftsmonat empfohlen.

Gerne überprüfen wir bei Kinderwunsch Ihren Impfschutz.

Wir beraten Sie gerne!

In unserer Praxis werden alle Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommision im Robert-Koch-Institut (STIKO) Angeboten.

Besonders zu erwähnen ist die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs, bei Jugendlichen zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, im besonderen Fällen bis zum 26. Lebensjahr.

Die jährliche Grippeschutzimpfung wird allen Personen über 60, chronisch Kranken und Schwangeren ab dem 4. Schwangerschaftsmonat empfohlen.

Gerne überprüfen wir bei Kinderwunsch Ihren Impfschutz.

Wir beraten Sie gerne!